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Hinweise für Notfälle auf Klassenfahrt wie Unfall, Krankheit oder Fehlverhalten

Auf die typischen Zwischenfälle auf einer Klassenfahrt sollten Lehrerinnen und Lehrer gut vorbereitet sein. Es kommt immer wieder vor, dass ein Kind plötzlich von Übelkeit und Erbrechen geplagt wird, dass sich jemand beim Toben den Arm bricht oder dass Zimmerinventar mutwillig beschädigt wird. Auch Diebstahl oder Alkoholkonsum zählen zu den Zwischenfällen, die auf Klassenfahrten auftreten können. Erfahren Sie, wie Sie sich am besten auf diese Notfälle vorbereiten können.



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Was passiert, wenn ein Kind auf Klassenfahrt krank wird?

Krankes Mädchen Klassenfahrt

Häufig kommt es vor, dass Kinder sich während einer Klassenfahrt eine Erkältung oder im schlimmen Fall eine Grippe einfangen. In jedem Fall sollten Sie im ersten Schritt die Erziehungsberechtigten informieren, wenn ein Kind krank wird und es von den Eltern abholen lassen.

Krankheit auf Klassenfahrt: Wann sollte man die Eltern informieren?

Lehrer*innen haben schulrechtlich gegenüber den Erziehungsberechtigten eine Informationspflicht zu erfüllen. Aus diesem Grund müssen die Eltern direkt informiert werden, sobald das Kind krank wird. Werden Schüler*innen volljährig, übernehmen sie automatisch das Informationsrecht ihrer Eltern.

Je nach Schwere der Krankheit wird mit den Eltern verhandelt, ob und wie das Kind abgeholt wird. Bei Grippe, Mandelentzündung oder anderen Krankheiten, die keinen Krankenhausaufenthalt nach sich ziehen, müssen die Eltern die Kosten, die bei Transport oder Abholung entstehen, selbst zahlen.


Lehrer*innen sollten die Eltern schon im Vorfeld der Klassenfahrt über dieses Szenario informieren, damit es zu keinen unangenehmen Überraschungen kommt. Es wird empfohlen, alle wichtigen Informationen in den Einverständniserklärungen und Genehmigungen aufzuführen.

Wie eng der Kontakt zwischen Lehrer*innen und Eltern während der Klassenfahrt sein sollte, hängt von individuellen Absprachen, die auf Elternabenden getroffen worden sind, und dem Alter der mitfahrenden Kinder ab. Sind die mitreisenden Schüler*innen im Grundschulalter, ist ein enger Kontakt unabdingbar.

Tipp: Ist ein Kind nicht krank, sondern leidet nur unter Heimweh, kann ein Anruf bei Papa oder Mama für wahre Wunder sorgen.

Verletzung auf Klassenfahrt – Was ist zu tun?

Verletzung auf Klassenfahrt

Lehrer*innen haben auf Klassenfahrt eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht, dennoch kann es leicht zu einem Unfall kommen. Verletzt sich ein Kind auf Klassenfahrt, gilt für Lehrer*innen Folgendes:

  • Lehrer*innen sind zur Ersten Hilfe verpflichtet.
  • Nach dem Unfall sind direkt die Eltern zu informieren.
  • Muss das Kind abgeholt werden, können die Kosten der Eltern von der Unfallversicherung getragen werden.

Wenn es sich um einen Unfall handelt, der dokumentiert werden muss, ist ein Anruf bei den Eltern Pflicht. Dazu gehört beispielsweise ein Schnitt mit dem Messer in den Finger, der mit Verbandszeug erstversorgt wurde. Auch eine vermeintlich kleine Verletzung kann sich entzünden und Folgebehandlungen benötigen. Der Eintrag ins Verbandbuch und der Anruf bei den Eltern schützen den Lehrer bzw. die Lehrerin vor Schadensersatzforderungen.


Was passiert nach einem Unfall auf Klassenfahrt?

Nach Unfall und Erstversorgung wird individuell nach Schwere der Verletzung entschieden, wie es weitergeht. Versicherungstechnisch funktioniert das so: Bei leichten Verletzungen kann die nächstgelegene Arztpraxis aufgesucht werden. Bei schweren Verletzungen wird der Durchgangsarzt/die Durchgangsärztin gerufen oder gleich der Notruf. In Unfallkliniken praktizieren zumeist von den Unfallversicherungsträgern zugelassene Durchgangs-Ärzte.

Bei isolierten Verletzungen der Augen, Nasen oder Ohren sollte ein erreichbarer Fachspezialist aufgesucht werden, der dann rechtlich als Durchgangsarzt/Durchgangsärztin fungiert. Bei Kindern lohnt es sich, die Krankenkassenkarten vor der Klassenfahrt einzusammeln, um sie der behandelnden Institution mit dem Vermerk Schulunfall zu übergeben. Denn der Arzt/die Ärztin oder das Krankenhaus rechnen direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab.

Wie dokumentieren Lehrer*innen den Unfall richtig?

Nach dem Unfall kommt es zu Dokumentationsmaßnahmen, damit der Lehrkörper sich rechtlich und versicherungstechnisch absichert. Dabei ist die Schule verpflichtet, dem Unfallversicherungsträger binnen dreier Werktage eine Unfallanzeige zuzustellen, die es als Vorlage bei der DGUV gibt: Vordruck der Unfallanzeige.

Jede einzelne Erste-Hilfe-Leistung im Schulbetrieb und auch auf der Klassenfahrt muss vermerkt werden, damit der Unfall als Schulunfall anerkannt wird und die Erste Hilfe nachgewiesen werden kann. Hierfür dient das Notizbuch in der Sani-Tasche oder eine Niederschrift als Textdatei auf dem Laptop. Im Rahmen der schulischen Dokumentation sollte es später im Verbandbuch nachgetragen werden. Das ist viel Schreibarbeit, die Lehrer*innen jedoch Ärger bei Kontrollen erspart.

Fehlverhalten: Wann kann ein Schüler von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden?

Mädchen wird von der Klassenfahrt ausgeschlossen

Beim Ausschluss eines Schülers oder einer Schülerin von der Klassenfahrt muss der Lehrkörper die Eltern in jedem Fall persönlich erreichen, um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen. Wenn Lehrer*innen entscheiden, einen Schüler nach Hause zu schicken, liegt das allein in ihrem Ermessensspielraum und die Eltern müssen für die Transportkosten aufkommen.

Ausschluss auf Klassenfahrt – Was gilt zu beachten?

  • Eltern müssen unbedingt persönlich über den Ausschluss informiert werden. Es reicht nicht, eine Nachricht auf den Anrufbeantworter zu sprechen.
  • Es ist empfehlenswert, vor Beginn der Klassenfahrt eine Einverständniserklärung über die Ausschlussbedingungen unterschreiben zu lassen.
  • Der Ausschluss von der Klassenfahrt ist ein Verwaltungsakt. Das Dokumentieren sollten Sie deshalb keineswegs vergessen, weil der Ausschluss mit einem Widerspruch angefochten werden kann. Vor dem eigentlichen Ausschluss muss eine Verwarnung ausgesprochen und dokumentiert worden sein.

Häufige Gründe für den Ausschluss von der Klassenfahrt:

  • (übermäßiger) Alkoholkonsum
  • Zigarettenkonsum
  • mutwillige Sachbeschädigung
  • Gefährdung für sich selbst und andere
  • Gewalt & Mobbing
  • Diebstahl

Must-have: Telefonliste für den Klassenfahrt-Notfall

In Vorbereitung auf die Klassenfahrt sollte eines nicht fehlen: eine Liste mit den wichtigsten Telefonnummern für die Reise. Es ist Ihnen dabei freigestellt, ob sie diese Liste auf die altmodische Weise mit Stift und Papier anfertigen (hier eine Vorlage) oder ob Sie die Nummern ganz einfach auf dem eigenen Mobiltelefon speichern. Die erste Variante hat den Vorteil, dass die Nummern auch verfügbar sind, sollte einmal der Handy-Akku streiken.

Tipps für die Telefonliste

  • Fragen Sie die mobile, dienstliche und private Nummer der Eltern ab.
  • Tragen Sie die Nummer der Schulleitung ein.
  • Notieren Sie die mobile Nummer der Begleitpersonen.
  • Sollten die Kinder Handys dabeihaben, nehmen Sie die Nummern in die Liste auf.
  • Auch die Kontaktdaten von Unterkunft, Busfahrer*in oder Reiseveranstalter sollten notiert werden.

Wofür kann die Nummer der Schulleitung sinnvoll sein?

Die Telefonnummer der Schulleitung sollte ganz oben auf der Liste stehen. Am besten ist es, Sie verfügen sowohl über die Büronummer als auch über eine Privatnummer. Lehrer*innen sind verpflichtet, dem Schuldirektor bzw. der Schuldirektorin Rechenschaft über einschneidende Handlungen abzulegen, denn im Notfall sollte die Schulleitung unmittelbar informiert werden, um nicht von wütenden Elternanrufen überrascht zu werden.

Wofür ist die Kontaktnummer der Organisatoren und der Unterkunft wichtig?

Auch wenn sich die Kontaktinformationen der Unterkunft im Internet auffinden lassen, sollten Sie sich diese separat notieren. Stellenweise hat man keine mobile Datenverbindung, insbesondere im Ausland. Darüber hinaus bieten einige Reiseveranstalter wie Schulfahrt.de einen 24-Stunden-Notruf-Service während der Reise an. Diese Notruf-Nummern sind in der Regel nicht öffentlich verfügbar und daher ein klarer Fall für die Liste. Im Falle von Verspätungen, Umplanungen etc. können Sie so zeitnah reagieren.

Erste Hilfe für die Klassenfahrt: Was ist zu beachten?

Erste Hilfe auf der Klassenfahrt beginnt nicht erst in einer Notsituation, sondern bereits bei der Vorbereitung auf Exkursion, Wanderung, Schulfahrt und Co. Eine Erste Hilfe schließt auch weitere Schritte nach einem Unfall mit ein. In der Unfallverhütungsvorschrift für Schulen schreibt die DGUV:

„Der Unternehmer (die Schule, Anm. schulfahrt.de) hat dafür zu sorgen, dass für eine wirksame Erste Hilfe für Schülerinnen und Schüler die erforderlichen Einrichtungen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen“. Dies sei erfüllt, wenn die Hinweise der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung „Sicherheit und Gesundheit in Schulen“ erfüllt sind.

Die wichtigsten Informationen zur Ersten Hilfe auf Schulfahrten

  • Schulen müssen versicherungstechnisch für eine wirksame Erste Hilfe sorgen.
  • Erste-Hilfe-Materialien sind auf Klassenfahrten immer griffbereit mitzuführen.
  • Lehrer*innen und Begleiter*innen sind als Ersthelfer ausgebildet und ihr Erste-Hilfe-Kurs liegt nicht länger als drei Jahre zurück.
  • Unfälle müssen ausführlich dokumentiert werden.

Welche Erste-Hilfe-Materialien müssen bereitgehalten werden?

Die Bestimmungen besagen, dass zu allen Schulveranstaltungen Erste-Hilfe-Materialien bereitstehen müssen. Auf Klassenfahrten und anderen Ausflügen hält die DGUV die Sanitätstasche nach DIN 13160 für den geeignetsten Notfallhelfer. Sie sollte zu jeder Zeit bereitstehen und enthält:

  • Wundpflaster
  • Heftpflaster
  • Verbandstücher
  • Rettungsdecke
  • Wundkompressen

Ergänzt werden kann das Erste-Hilfe-Material mit Kältekompressen. Bei Prellungen, Quetschungen oder Zerrungen werden jene Kühlpacks von Mediziner*innen als Soforthilfe empfohlen.

Erste-Hilfe-Materialien für Schüler*innen mit Allergien oder Krankheiten

Einige Schüler*innen müssen ggf. regelmäßig Medikamente einnehmen, haben Allergien auf Insektenstiche oder können nicht schwimmen. Diese Informationen holt der Lehrkörper vor der Fahrt bei den Erziehungsberechtigten der Kinder ein, um für den Notfall gerüstet zu sein.

Welche Erste-Hilfe-Kenntnisse brauchen Lehrkräfte und Begleitpersonen?

Als ausreichend gelten Kenntnisse in der Ersten Hilfe, wenn sie bis max. 3 Jahre vor Klassenfahrt-Beginn erworben wurden. Seit dem 1. April 2015 ist hierfür eine Grundausbildung in Erster Hilfe mit neun Unterrichtseinheiten zu je 45 min. erforderlich. Sie dauert in der Regel einen Tag und wird bspw. vom DRK, DLRG, den Johannitern oder Maltesern angeboten. Die Ausbildung ist für den Ersthelfer-Lehrer kostenfrei (Deckung durch die Unfallkasse).

Häufig gestellte Fragen:


  • Krankheit
  • Verletzungen
  • Fehlverhalten der Kinder
Eltern müssen sofort über eine Krankheit informiert werden, wenn ihr Kind noch minderjährig ist. Lehrkräfte haben hier eine Informationspflicht zu erfüllen. Ist die Schülerin oder der Schüler bereits volljährig, geht das Informationsrecht auf sie über.
Ist ein Kind krank oder verletzt, sprechen sie in ruhigem Tonfall mit ihm und vermeiden sie Vorwürfe. Bewusstlose Kinder werden in die stabile Seitenlage gebracht. Die Begleitperson kontaktiert in der Zwischenzeit professionelle Helfer wie den Rettungsdienst und informiert die Eltern.

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