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Wann muss man die Eltern informieren?

Bereits in der Planungsphase der Klassenfahrt ist ein hoher Informationsaustausch mit den Sorgeberechtigten erforderlich. Für die Ausführung eines Schulausflugs, abgesehen von schriftlichen Einverständniserklärungen und Genehmigungen, ist der couragierte Einsatz von Eltern gar erst notwendig. Damit der gemeinsame Erziehungsauftrag glückt, sollten Eltern zunächst rechtzeitig eingebunden werden – u.a. bei Elternabenden.
  • Eltern sind über jeden Schritt bei der Klassenfahrten-Planung informiert.
  • Wenn Schüler auf der Schulfahrt erkranken, holen Erziehungsberechtigte ihr Kind auf eigene Kosten ab. Bei Unfällen kann dies die Unfallversicherung tragen.
  • Bei einem Ausschluss eines Schülers muss der Lehrer die Eltern in jedem Fall persönlich erreichen, um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen.

Lehrer-Eltern-Kontakt auf der Klassenfahrt

Wie eng der Kontakt zwischen Lehrern und Eltern während der Klassenfahrt sein sollte, hängt von individuellen Absprachen, die auf Elternabenden getroffen worden sind, und dem Alter der mitfahrenden Kinder, ab. Sind die mitreisenden Schüler im Grundschulalter, ist ein enger Kontakt unabdingbar. Wenn dann ein Kind über Heimweh klagt, kann ein Anruf bei der Mutter für wahre Wunder sorgen.

Fakt ist, dass Lehrer schulrechtlich gegenüber den Erziehungsberechtigten eine Informationspflicht zu erfüllen haben. Das Informationsrecht der Eltern besteht bei allen erziehungsrelevanten Ereignissen. Bspw. sind das die schulischen Leistungen und Noten sowie vom Lehrer durchgesetzte pädagogische Maßnahmen. Für den konkreten Fall der Schulveranstaltung Klassenfahrt sind dies zwei Ereignisse: Unfall/Krankheit oder Ausschluss von der Klassenfahrt. Werden Schüler volljährig, übernehmen sie automatisch das Informationsrecht ihrer Eltern.

Eltern bei einem Unfall informieren

Zur Aufsichts- und Fürsorgepflicht des Lehrers gehört neben der Verpflichtung zur Ersten Hilfe, die Eltern nach einem Unfall eines Schülers zu informieren. Hier ist gesundes Augenmaß angebracht: Nicht bei jedem Wehwehchen müssen Mami oder Papi angerufen werden. Wenn es sich jedoch um einen Unfall handelt, der dokumentiert werden muss, ist ein Anruf Pflicht. Dazu gehört auch ein Schnitt mit dem Messer in den Finger, der mit Verbandszeug erstversorgt wurde. Eine vermeintlich kleine Verletzung kann sich entzünden und Folgebehandlungen benötigen. Der Eintrag ins Verbandbuch und der Anruf bei den Eltern schützen den Lehrer vor Schadensersatzforderungen.

Die Erkrankung eines Kindes muss nicht im Verbandbuch dokumentiert werden. Je nach Schwere der Krankheit wird mit den durch eine Telefonliste erreichbaren Eltern verhandelt, ob und wie das Kind abgeholt wird. Bei Grippe, Mandelentzündung oder anderen Krankheiten, die keinen Krankenhausaufenthalt nach sich ziehen, müssen die Eltern die Kosten, die bei Transport oder Abholung entstehen, selbst zahlen.

Bei Ausschluss eines Schülers Eltern erreichen

Wenn Sie als Lehrer entscheiden einen Schüler nach Hause zu schicken – und das liegt allein in ihrem Ermessensspielraum – müssen auch hier die Eltern für die Transportkosten aufkommen. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Eltern unbedingt persönlich über den Ausschluss informiert werden; es reicht daher nicht, eine Nachricht auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Wenn der Schüler dann zu Hause niemanden vorfindet und vor verschlossener Tür steht, hat der Lehrer seine Fürsorgepflicht verletzt. Bei Problemklassen kann es sein, vor Beginn der Klassenfahrt eine Einverständniserklärung über die Ausschlussbedingungen (i.d.R. [übermäßiger] Alkoholkonsum, mutwillige Sachbeschädigung, Gefährdung für sich selbst und andere) unterschreiben zu lassen.

Der Ausschluss von der Klassenfahrt ist ein Verwaltungsakt. Das Dokumentieren sollten Sie deshalb keineswegs vergessen, weil der Ausschluss mit einem Widerspruch angefochten werden kann. Vor dem eigentlichen Ausschluss muss eine Verwarnung ausgesprochen und dokumentiert worden sein.

Stephan Burkhardt

Ein Beitrag von Stephan Burkhardt
Zuletzt aktualisiert am 02.12.2022 unter der Kategorie: Reiseplanung

Tags: Verhaltensregeln, Krankheit der Schüler, Rechtliche Absicherung

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