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Wann muss man die Eltern informieren?

Wie können Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern gemeinsam sicherstellen, dass Klassenfahrten für alle Beteiligten ein Erfolg werden? Der Austausch von Informationen zwischen den Lehrkräften und Sorgeberechtigten ist entscheidend. Bereits in der Planungsphase sollten Eltern aktiv eingebunden werden. Für die Organisation einer Klassenfahrt sind nicht nur Genehmigungen notwendig, sondern oft auch die aktive Unterstützung der Eltern.
  • Eltern sind über jeden Schritt bei der Klassenfahrten-Planung informiert.
  • Wenn Schüler auf der Schulfahrt erkranken, holen Erziehungsberechtigte ihr Kind auf eigene Kosten ab. Bei Unfällen kann dies die Unfallversicherung tragen.
  • Bei einem Ausschluss eines Schülers muss der Lehrer die Eltern in jedem Fall persönlich erreichen, um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen.

Lehrer-Eltern-Kontakt auf der Klassenfahrt

Wie eng der Kontakt zwischen Lehrern und Eltern während der Klassenfahrt sein sollte, hängt von individuellen Absprachen, die auf Elternabenden getroffen worden sind, und dem Alter der mitfahrenden Kinder, ab. Sind die mitreisenden Schüler im Grundschulalter, ist ein enger Kontakt unabdingbar. Wenn dann ein Kind über Heimweh klagt, kann ein Anruf bei der Mutter für wahre Wunder sorgen.

Fakt ist, dass Lehrer schulrechtlich gegenüber den Erziehungsberechtigten eine Informationspflicht zu erfüllen haben. Das Informationsrecht der Eltern besteht bei allen erziehungsrelevanten Ereignissen. Bspw. sind das die schulischen Leistungen und Noten sowie vom Lehrer durchgesetzte pädagogische Maßnahmen. Für den konkreten Fall der Schulveranstaltung Klassenfahrt sind dies zwei Ereignisse: Unfall/Krankheit oder Ausschluss von der Klassenfahrt. Werden Schüler volljährig, übernehmen sie automatisch das Informationsrecht ihrer Eltern.

Tipps, um die Eltern auf dem Laufenden zu halten:

  • Messenger-Dienste: Sie können Messenger wie Signal nutzen, um schnell Informationen mit den Eltern zu teilen. So können Sie aktuelle Entwicklungen, wie z. B. Änderungen im Zeitplan oder wichtige Mitteilungen, sofort an alle Eltern senden.
  • Notfallkontakt-Liste: Diese Liste mit Telefonnummern der Eltern muss vor der Klassenfahrt zusammengetragen werden und sicher aufbewahrt werden.
  • Infobrief: Ein ausführlicher Infobrief vor der Klassenfahrt kann wichtige Informationen enthalten, wie z. B. Packlisten, Verhaltensregeln, Kontaktdaten der Lehrkräfte und Details zu medizinischen Notfällen. Dieser Brief sollte auch die Kommunikationswege während der Fahrt erläutern.
  • Regelmäßige Updates: Lehrerinnen und Lehrer können regelmäßige Updates über Messenger-Dienste oder per E-Mail versenden, um die Eltern über den Verlauf der Klassenfahrt zu informieren. Dies kann in Form von kurzen Nachrichten oder sogar Fotos geschehen.

Eltern bei einem Unfall informieren

Zur Aufsichts- und Fürsorgepflicht des Lehrers gehört neben der Verpflichtung zur Ersten Hilfe, die Eltern nach einem Unfall eines Schülers zu informieren. Hier ist gesundes Augenmaß angebracht: Nicht bei jedem Wehwehchen müssen Mami oder Papi angerufen werden. Wenn es sich jedoch um einen Unfall handelt, der dokumentiert werden muss, ist ein Anruf Pflicht. Dazu gehört auch ein Schnitt mit dem Messer in den Finger, der mit Verbandszeug erstversorgt wurde. Eine vermeintlich kleine Verletzung kann sich entzünden und Folgebehandlungen benötigen. Der Eintrag ins Verbandbuch und der Anruf bei den Eltern schützen den Lehrer vor Schadensersatzforderungen.

Die Erkrankung eines Kindes muss nicht im Verbandbuch dokumentiert werden. Je nach Schwere der Krankheit wird mit den durch eine Telefonliste erreichbaren Eltern verhandelt, ob und wie das Kind abgeholt wird. Bei Grippe, Mandelentzündung oder anderen Krankheiten, die keinen Krankenhausaufenthalt nach sich ziehen, müssen die Eltern die Kosten, die bei Transport oder Abholung entstehen, selbst zahlen.

Bei Ausschluss eines Schülers Eltern erreichen

Wenn Sie als Lehrer entscheiden einen Schüler nach Hause zu schicken – und das liegt allein in ihrem Ermessensspielraum – müssen auch hier die Eltern für die Transportkosten aufkommen. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Eltern unbedingt persönlich über den Ausschluss informiert werden; es reicht daher nicht, eine Nachricht auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Wenn der Schüler dann zu Hause niemanden vorfindet und vor verschlossener Tür steht, hat der Lehrer seine Fürsorgepflicht verletzt. Bei Problemklassen kann es sein, vor Beginn der Klassenfahrt eine Einverständniserklärung über die Ausschlussbedingungen (i.d.R. [übermäßiger] Alkoholkonsum, mutwillige Sachbeschädigung, Gefährdung für sich selbst und andere) unterschreiben zu lassen.

Der Ausschluss von der Klassenfahrt ist ein Verwaltungsakt. Das Dokumentieren sollten Sie deshalb keineswegs vergessen, weil der Ausschluss mit einem Widerspruch angefochten werden kann. Vor dem eigentlichen Ausschluss muss eine Verwarnung ausgesprochen und dokumentiert worden sein.

Stephan Burkhardt

Ein Beitrag von Stephan Burkhardt
Zuletzt aktualisiert am 25.02.2025 unter der Kategorie: Reiseplanung

Tags: Verhaltensregeln, Krankheit der Schüler, Rechtliche Absicherung

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