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Zuschuss für eine Schulfahrt nach Berlin beantragen

Wussten Sie, dass eine Klassenfahrt nach Berlin vom Bundestag gefördert werden kann? Nutzen Sie die finanzielle Unterstützung und erfreuen Sie Kinder und Eltern gleichermaßen: Die Schüler*innen können eine Klassenreise in die Hauptstadt erleben und den Eltern wird bei der Finanzierung der Reise geholfen. Erfahren Sie, welche Schulklassen den Zuschuss beantragen können!

Schulausflug nach Berlin: Warum gibt es Zuschüsse vom Bundestag?

Der Ausflug nach Berlin wird aus gutem Grund bezuschusst: in unserer Hauptstadt können Schülerinnen und Schüler vor Ort die deutsche Geschichte erleben und zugleich ins aktuelle Politikgeschehen eintauchen. Da es sich hierbei um politische Bildung handelt, erhalten Schulklassen eine spezielle Förderung des Staates.

In Berlin können Schulklassen Politik hautnah erleben:

  • Besuch einer Plenarsitzung des Deutschen Bundestages
  • Führung durch die historische Ausstellung des Deutschen Bundestages im Deutschen Dom
  • Besuch beim Bundesnachrichtendienst
  • Führung bei der Stiftung Berliner Mauer
  • Besuch beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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Wie kann der Zuschuss beantragt werden?

Die Beantragung eines Zuschusses erfolgt online über die Webseite des Bundesrates zu Beginn des Schuljahres. Der Zuschuss wird zwischen Ende September und Anfang Oktober für das laufende Schuljahr bewilligt und bei Zusage direkt an die Schule überwiesen.

Wenn der Antrag beim Bundesrat abgelehnt wird, kann auch über einen Abgeordneten ein Zuschuss beantragt werden. Über die Einladung durch einen Abgeordneten aus dem Bundestag können Kontingente für eine Klassenfahrt geprüft werden. Die Schule hat hier die Möglichkeit, direkt zu einem Bundestagsabgeordneten Kontakt aufzunehmen, um dann eine Einladung zu erhalten. Das Kontingent dient der Förderung aller Schüler*innen.

Für Familien aus einkommensschwächeren Familien gibt es zudem Zuschüsse zu Klassenfahrten, die aus dem „Bildung- und Teilhabepaket“ finanziert werden.

Kann der Zuschuss für die Klassenfahrt nach Berlin auch abgelehnt werden?

Klassenfahrt zum Bundestag

Zu Beginn des neuen Schuljahres können sich Klassen für einen Zuschuss zu einer Berlin-Klassenfahrt bewerben. Ist die Anmeldefrist vorüber, werden die Zuschüsse zu den Fahrtkosten nach bestimmten Länderquoten verteilt. Jedem Land steht eine bestimmte Anzahl Plätze zur Verfügung. Ist die Quote überschritten, wird der Zuschuss nach dem Zufallsprinzip verteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss für die Schulfahrt nach Berlin.


Wer erhält Zuschüsse für Berlin-Klassenfahrten?

Der Anspruch für einen Zuschuss zu Klassenfahrt & Fahrtkosten ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Alter der Schüler*innen zwischen 15 und 25 Jahren (mindestens Klassenstufe 9)
  • Gruppengröße: mindestens 10, maximal 50 Personen
  • Schüler*innen ohne Erwerbstätigkeit
  • ein Besuch beim Bundesrat
  • ein Besuch einer Bildungsveranstaltung mit einem staatspolitischen Hintergrund wie einem Informationsbesuch bei der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, die Teilnahme an einem Planspiel beim Deutschen Bundestag oder ein Projekttag auf dem Gelände der Stasi-Zentrale

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • Berechnung der Fahrtkosten = 0,04 EUR pro Kilometer und Person
  • Eigenanteil pro Person: 10 EUR
  • Fahrtkostenzuschuss = Fahrtkosten – Eigenanteil

Nice to know: Für je 10 Jugendliche kann zudem ein Fahrtkostenzuschuss für eine Begleitperson beantragt werden.


Diana van Treek

Ein Beitrag von Diana van Treek
Zuletzt aktualisiert am 28.07.2023 unter der Kategorie: Reiseplanung

Tags: Vor der Reise, Genehmigungen, Finanzierung

Häufig gestellte Fragen:


Die Klasse kann wichtige Orte der Politik besuchen und erfährt politische Bildung durch aktuelles Politikgeschehen – und das alles zu einem günstigen Reisepreis dank des Zuschusses.
Der Zuschuss wird beim Bundesrat beantragt. Das ist einfach über die Webseite des Bundesrates möglich und muss zu Beginn des Schuljahres durchgeführt werden.
Nein. Wer eine Klassenfahrt nach Berlin unternehmen möchte, kann den Zuschuss des Bundesrates beantragen, hat aber keinen Anspruch darauf. Es steht jedem Bundesland nur ein bestimmtes Platz-Kontingent zur Verfügung – dieses wird nach dem Zufallsprinzip verteilt.

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