Stellen Sie sich vor: Ein Kind wird kurz vor der langersehnten Klassenfahrt krank und liegt mit Fieber im Bett. Oder: Das Kind verletzt sich beim Sport. Was nun? Müssen die Eltern die Schulfahrt zahlen, obwohl das eigene Schulkind nicht mehr teilnehmen wird? Die Reiserücktrittsversicherung ist eine klassische Reiseversicherung, die Eltern im Fall von Komplikationen das bereits gezahlte Geld zurückerstattet.
Für die Versicherer ist der Ausfall eines Kindes meist kein Problem, aber wenn der Lehrkörper wegen Krankheit passen muss, ist der Schaden für sie um Einiges größer. Wenn Sie als Lehrerin oder Lehrer eine Reisekostenrücktrittsversicherung abschließen, achten Sie daher auf das Kleingedruckte! Ist durch die Versicherung auch ein sogenanntes Lehrerausfallrisiko abgedeckt? Der Lehrkörper selbst sollte sich um den Abschluss einer geeigneten „RRV“ kümmern.
Wo können Sie die Reiserücktrittsversicherung abschließen? Praktischerweise wird sie häufig direkt zusammen mit der Reise abgeschlossen. Reiseveranstalter haben oft Kooperationen mit Versicherern, die entweder direkt im Reisebüro oder im Zuge der Online-Buchung abgeschlossen werden können.
Nice to know: Schulfahrt.de bietet bei der Versicherung den Lehrerausfallschutz und einen optionalen Teilnehmerausfallschutz, welcher vor nachträglichen Preiserhöhungen schützt (Kurzinformation Reiseversicherung). Die Qualität der Versicherungen in Deutschland ist gut, wie die Stiftung Warentest bestätigt.
Beim Abschluss der Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten ins Ausland oder innerhalb Deutschlands gibt der Lehrer bzw. die Lehrerin üblicherweise die Namen aller mitreisenden Personen an. Der Preis richtet sich in der Regel nach dem Gesamtpreis der Fahrt bzw. nach dem daraus kalkulierten Preis pro Person. Die Staffelung kann pro 100 Euro oder ähnlich erfolgen. So kostet beispielsweise die Versicherung von Schulfahrt.de 5 Euro bis maximal 200 Euro oder 7,50 Euro bis 300 Euro anteilig der Gesamtreisekosten und damit rund 3 %.
Genau genommen ist die Reiserücktrittsversicherung eine Stornokosten-Versicherung. Mit dem Komplettpaket schließen Sie bei Bedarf jedoch noch weitere, wichtige Zusatzversicherungen ab, die ebenso auf Klassenfahrten greifen können. Darunter können folgende Versicherungen fallen:
Die einzelnen Leistungen sollten Sie unter den Versicherern vergleichen. Die Reiserücktrittsversicherung für Schulfahrten kann in der Regel bis ca. 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden, es sei denn, die Buchung erfolgt kurzfristiger.
Um das Geld von der Versicherung wiederzubekommen, müssen triftige Gründe genannt werden. Die Reise einfach so abzusagen ist nicht möglich. Mit der Zahlung und schriftlichen Genehmigung der Fahrt sagen Erziehungsberechtigte den Fahrtantritt rechtlich zu.
Triftige Gründe sind:
Ähnliche Gründe werden im Einzelfall von der Versicherung geprüft.
Gern stellen wir ein passendes Angebot für Ihre Klassenfahrt zusammen