Reicht die Privathaftpflicht auch für den dienstlichen Bereich oder lohnt sich für Lehrerinnen und Lehrer eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Diensthaftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung deckt eine Lehrperson nicht während der Arbeitszeit ab. In der Arbeitszeit sind Lehrer*innen zwar in erster Linie durch den Dienstherrn abgesichert, der im Schadensfall (zunächst) verantwortlich ist, doch bei grober Fahrlässigkeit können sie mit zur Verantwortung gezogen werden. Daher ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrerinnen und Lehrer immer empfehlenswert.
Die Diensthaftpflichtversicherung können Lehrerinnen und Lehrer für 50-100 Euro pro Jahr abschließen. Sie sollte mind. 3 Millionen Euro Personen- und Sachschäden und den Verlust des Dienstschlüssels abdecken.
Lehrerinnen und Lehrer haben zu jedem Zeitpunkt Aufsichtspflicht. Stellen Sie sich vor, Sie sind mit der Schulkasse auf Schulfahrt und erlauben den Kindern, sich am Kiosk ein Eis zu kaufen. Zwei Schüler sind beim Überqueren der Straße unachtsam, es kommt zu einem Unfall mit schweren Verletzungen und der Schaden beläuft sich auf 370.000 Euro – wer muss diese Kosten tragen? Als Lehrer*in haben Sie die Aufsichtspflicht verletzt und müssen für den Schaden aufkommen.
Die Verletzung der Dienstpflicht wird im BGB §839 beschrieben: „Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen […].“
Der Lehrerkörper haftet somit für alle Schäden, die im Rahmen seiner Amtsausübung entstehen. Aber Achtung: Eine Dienstverletzung begehen nicht nur verbeamtete Lehrer*innen, sondern auch jede andere Lehrperson, die als „Angestellter im öffentlichen Dienst“ arbeitet. Somit ist eine Diensthaftpflichtversicherung für jede Lehrperson ein Muss.
Der Horror für jeden Pauker: Dass einem Schüler auf seiner betreuten Klassenfahrt etwas zustößt. Nicht nur ist es eine emotionale Achterbahnfahrt, auch besagt die rechtliche Lage, dass der Lehrer jederzeit, sogar während der Nachtruhe, die volle Aufsichtspflicht für die Schüler innehat. Das ist jedoch unter lebensechten Bedingungen unrealistisch.
Eine Diensthaftpflichtversicherung schafft deshalb bei möglichen Personen- und Sachschäden Erleichterung. Sie tritt dann in Kraft, wenn die Eltern eines Kindes die Aufsichtspflicht des Lehrkörpers verletzt sehen.
Gefahr lauert überall, nicht nur auf Klassenfahrten. Auch im regulären Schulunterricht, auf dem Sportplatz oder in den Pausen können Unfälle mit Personenschaden oder Sachschäden auftreten. Mit einer Diensthaftpflicht ist der Lehrkörper natürlich auch im regulären Schulbetrieb versichert, denn auch hier hat er für das Wohlergehen der Schüler*innen zu sorgen und haftet im vollen Umfang.
Netter Nebeneffekt: Bei den meisten Diensthaftpflichtversicherungen ist eine private Haftpflicht integriert und der Dienstschlüssel, dessen Wiederbeschaffungswert u.U. als Generalschlüssel in die Tausende gehen kann, ist mitversichert.
Gern stellen wir ein passendes Angebot für Ihre Klassenfahrt zusammen