Wenn Lehrpersonen eine Schulfahrt organisieren, müssen Sie diese vom Schulamt genehmigen lassen. Die Genehmigungsformulare können in der Regel schnell und bequem online heruntergeladen werden. Hier finden Sie zum Beispiel den Antrag auf Genehmigung einer Schulfahrt in Sachsen.
Im Antrag geben Lehrpersonen u. a. folgende Informationen an:
In unserem Download-Bereich finden Sie alle unsere Vorlagen auf einen Blick. Kein Lehrer sollte mit seinen Schülerinnen und Schülern ohne eine wasserdichte Absicherung auf Klassenreise fahren. Ungefähr 11 Monate vor Fahrtantritt (weitere Infos finden Sie in unserer Checkliste) sollten Sie als Lehrer von den Erziehungsberechtigten die ersten Einverständniserklärungen und Genehmigungen einholen, damit sie sich ohne Bedenken auf die Reise machen können.
Diese Erklärungen und Formulare sollten die Eltern erhalten bzw. ausfüllen und unterschreiben:
Diese Erklärungen und Formulare gehören mit auf die Reise:
In einem Elternbrief erhalten Eltern die wichtigsten Informationen zur Klassenfahrt. Der Brief sollte folgende Informationen beinhalten:
Die Lehrerin oder der Lehrer holt Informationen über die Kenntnisse jedes einzelnen Kindes in Bezug auf sportliche Unternehmungen von den Erziehungsberechtigten ein. Ist absehbar, dass auf der Klassenfahrt das Fahrrad zum Einsatz kommt, fragt er, ob die Schülerin bzw. der Schüler Fahrradfahren kann und ob der Erziehungsberechtigte dies im Rahmen der Schulfahrt erlaubt. Das Gleiche gilt für Baden und Schwimmen. Kann der Schüler schwimmen? Darf der Schüler schwimmen?
Es genügt ein einfaches Formular. Hier zwei Beispiele: eine Badeerlaubnis sowie eine allgemein gehaltene Teilnahmeerlaubnis. Natürlich lässt sich daran orientiert auch ein individuelles Formular je nach Zweck erstellen.
Neben den Standardfragen nach Radfahren und Schwimmen gibt es noch viele weitere „sportliche Unternehmungen mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko“, die von den Eltern genehmigungspflichtig sind. Dazu gehören u.a.:
Genaue Anweisungen finden sich in den Ausführungen zur Sicherheitsförderung im Schulsport.
Auf einer Klassenfahrt ist es Lehrkräften nicht möglich, die Schülerinnen und Schüler 24/7 zu betreuen. Sei es nachts oder in der eingeräumten Freizeit. Wichtig ist daher, dass die Lehrperson mit den Erziehungsberechtigten auf Elternversammlungen genau abklärt, welche Aktivitäten den Kindern und Jugendlichen außerhalb der Betreuungszeit angeraten sind und welche Aufsichts- und Haftungsfragen dabei entstehen.
Grundsätzlich gilt: Die meisten Aktivitäten, in denen Schülerinnen und Schüler unter Lehreraufsicht stehen, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Die Aufsichtspflicht der Lehrer hat jedoch Grenzen. „Persönliche Tätigkeiten“ wie Essen, Trinken, Schlafen oder private Unternehmungen sind im Rahmen einer Klassenfahrt nicht unfallversichert und müssen durch private Versicherungen der Familie abgedeckt werden.
Einverständniserklärungen, Abfragen und Genehmigungen spielen im Schadensfall eine entscheidende Rolle. Lehrerinnen und Lehrer sind beispielsweise verpflichtet, sich vor einer Schulfahrt aktiv über gesundheitliche Beeinträchtigungen der Schülerinnen und Schüler zu informieren.
Gern stellen wir ein passendes Angebot für Ihre Klassenfahrt zusammen