Wenn Lehrpersonen eine Schulfahrt organisieren, müssen Sie diese vom Schulamt genehmigen lassen. Die Genehmigungsformulare können in der Regel schnell und bequem online heruntergeladen werden. Hier finden Sie zum Beispiel den Antrag auf Genehmigung einer Schulfahrt in Sachsen.
Im Antrag geben Lehrpersonen u. a. folgende Informationen an:
Kein Lehrer sollte mit seinen Schülerinnen und Schülern ohne eine wasserdichte Absicherung auf Klassenreise fahren. Ungefähr 11 Monate vor Fahrtantritt (weitere Infos finden Sie in unserer Checkliste) sollten Sie als Lehrer von den Erziehungsberechtigten die ersten Einverständniserklärungen und Genehmigungen einholen, damit sie sich ohne Bedenken auf die Reise machen können.
Diese Erklärungen und Formulare sollten die Eltern erhalten bzw. ausfüllen und unterschreiben:
Diese Erklärungen und Formulare gehören mit auf die Reise:
In einem Elternbrief erhalten Eltern die wichtigsten Informationen zur Klassenfahrt. Der Brief sollte folgende Informationen beinhalten:
Der Lehrer holt Informationen über die Kenntnisse jedes einzelnen Kindes in Bezug auf sportliche Unternehmungen von den Erziehungsberechtigten ein. Ist absehbar, dass auf der Klassenfahrt das Fahrrad zum Einsatz kommt, fragt er, ob die Schülerin bzw. der Schüler Fahrradfahren kann und ob der Erziehungsberechtigte dies im Rahmen der Schulfahrt erlaubt. Das Gleiche gilt für Baden und Schwimmen. Kann der Schüler schwimmen? Darf der Schüler schwimmen?
Es genügt ein einfaches Formular:
„BADEERLAUBNIS
Ich bin damit einverstanden, dass meine Tochter/mein Sohn _______________
Geboren am: ____________________
am Badeausflug teilnehmen darf.
Bei meiner Tochter/meinem Sohn ist folgendes zu beachten:
__________________________________
Meine Tochter/Mein Sohn ist:
O Schwimmer
O Nichtschwimmer
Für den Notfall erreichen Sie mich unter folgender Telefonnummer: ___________________
______________________
Datum, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten“
Neben den Standardfragen nach Radfahren und Schwimmen gibt es noch viele weitere „sportliche Unternehmungen mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko“, die von den Eltern genehmigungspflichtig sind. Dazu gehören u.a.:
Genaue Anweisungen finden sich in den Ausführungen zur Sicherheitsförderung im Schulsport.
Auf einer Klassenfahrt ist es Lehrkräften nicht möglich, die Schülerinnen und Schüler 24/7 zu betreuen. Sei es nachts oder in der eingeräumten Freizeit. Wichtig ist daher, dass die Lehrperson mit den Erziehungsberechtigten auf Elternversammlungen genau abklärt, welche Aktivitäten den Kindern und Jugendlichen außerhalb der Betreuungszeit angeraten sind und welche Aufsichts- und Haftungsfragen dabei entstehen.
Grundsätzlich gilt: Die meisten Aktivitäten, in denen Schülerinnen und Schüler unter Lehreraufsicht stehen, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Die Aufsichtspflicht der Lehrer hat jedoch Grenzen. „Persönliche Tätigkeiten“ wie Essen, Trinken, Schlafen oder private Unternehmungen sind im Rahmen einer Klassenfahrt nicht unfallversichert und müssen durch private Versicherungen der Familie abgedeckt werden.
Einverständniserklärungen und Genehmigungen spielen im Schadensfall eine entscheidende Rolle. Ein Fall des hessischen Landessozialgerichts von 2006 zeigt, dass bei „mangelnder Aufsicht“ die Unfallkasse auch bei privaten Unternehmungen entschädigen muss. Eine Schülerin wurde nach einem Strandspaziergang von einem Auto erfasst und zog sich mehrere Brüche zu. Der Lehrer hatte zwar zur Nachtruhe gerufen, aber kein explizites Verbot ausgesprochen, die Hotelanlage zu verlassen. Des Weiteren hatte er das Fehlen der Schülerin nicht nachgeforscht. Ein klar ausgesprochenes Ausgangsverbot hätte den Lehrer entlastet.
Gern stellen wir ein passendes Angebot für Ihre Klassenfahrt zusammen