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Antrag auf Genehmigung von Schulfahrten & weitere Formulare im Überblick

Welche Einverständniserklärungen und Genehmigungen für Klassenfahrten müssen Lehrkräfte vorbereiten und Eltern abgeben, damit eine Klassenfahrt reibungslos verlaufen kann? Und wie sieht es bei sportlichen Aktivitäten wie beispielsweise dem Schwimmen oder Radfahren aus? Wichtig ist, für Eltern und Kinder klare Angaben zu machen und im Elternbrief keine verwässerten Aussagen zu treffen. Mit welchen Formularen bewegen sich Lehrer auf der sicheren Seite?
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Was gehört in den Antrag auf Genehmigung einer Schulfahrt?

Wenn Lehrpersonen eine Schulfahrt organisieren, müssen Sie diese vom Schulamt genehmigen lassen. Die Genehmigungsformulare können in der Regel schnell und bequem online heruntergeladen werden. Hier finden Sie zum Beispiel den Antrag auf Genehmigung einer Schulfahrt in Sachsen.


Im Antrag geben Lehrpersonen u. a. folgende Informationen an:

  • Ziel der Klassenfahrt
  • Dauer der Klassenfahrt
  • Anzahl der teilnehmenden Kinder, Lehrkräfte und Begleitpersonen
  • Anreiseart zur Schulfahrt
  • Kosten der Klassenfahrt

Alle Formulare der Klassenfahrt auf einen Blick

Kein Lehrer sollte mit seinen Schülerinnen und Schülern ohne eine wasserdichte Absicherung auf Klassenreise fahren. Ungefähr 11 Monate vor Fahrtantritt (weitere Infos finden Sie in unserer Checkliste) sollten Sie als Lehrer von den Erziehungsberechtigten die ersten Einverständniserklärungen und Genehmigungen einholen, damit sie sich ohne Bedenken auf die Reise machen können.


Diese Erklärungen und Formulare sollten die Eltern erhalten bzw. ausfüllen und unterschreiben:

  • Elternbrief mit allen Informationen zur Klassenfahrt inklusive An- und Abreise
  • Einverständniserklärung der Eltern zur Klassenfahrt (Vorlage)
  • Infoblatt zu den Kosten und Zahlungsaufforderung
  • Einverständniserklärung der Eltern bei sportlichen Aktivitäten
  • Gesundheitsliste der Kinder

Diese Erklärungen und Formulare gehören mit auf die Reise:

  • Buchungsbestätigung und Unterlagen für die Unterkunft
  • Buchungsbestätigung und Unterlagen für die Anreise
  • Notfallliste mit Adressen und Telefonnummern
  • Schülerliste mit allen teilnehmenden Kindern

Was gehört in einen Elternbrief zur Klassenfahrt?

In einem Elternbrief erhalten Eltern die wichtigsten Informationen zur Klassenfahrt. Der Brief sollte folgende Informationen beinhalten:

Einverständniserklärung für sportliche Aktivitäten – Vordruck (Klassenfahrt)

Der Lehrer holt Informationen über die Kenntnisse jedes einzelnen Kindes in Bezug auf sportliche Unternehmungen von den Erziehungsberechtigten ein. Ist absehbar, dass auf der Klassenfahrt das Fahrrad zum Einsatz kommt, fragt er, ob die Schülerin bzw. der Schüler Fahrradfahren kann und ob der Erziehungsberechtigte dies im Rahmen der Schulfahrt erlaubt. Das Gleiche gilt für Baden und Schwimmen. Kann der Schüler schwimmen? Darf der Schüler schwimmen?


Einverständniserklärung Klassenfahrt – Muster


Es genügt ein einfaches Formular:

„BADEERLAUBNIS

Ich bin damit einverstanden, dass meine Tochter/mein Sohn _______________

Geboren am: ____________________

am Badeausflug teilnehmen darf.

Bei meiner Tochter/meinem Sohn ist folgendes zu beachten:

__________________________________

Meine Tochter/Mein Sohn ist:

O Schwimmer

O Nichtschwimmer


Für den Notfall erreichen Sie mich unter folgender Telefonnummer: ___________________

______________________
Datum, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten“



Neben den Standardfragen nach Radfahren und Schwimmen gibt es noch viele weitere „sportliche Unternehmungen mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko“, die von den Eltern genehmigungspflichtig sind. Dazu gehören u.a.:

  • Inline-Skating
  • Klettern
  • Skifahren und Snowboarden
  • Eislaufen
  • Trampolinspringen
  • diverse Sportarten zu Wasser
  • Reiten und Voltigieren
  • Wanderungen im Watt oder Hochgebirge

Genaue Anweisungen finden sich in den Ausführungen zur Sicherheitsförderung im Schulsport.

Belehrung zur Klassenfahrt: Welche Freiheiten und Pflichten hat die Schulklasse?

Auf einer Klassenfahrt ist es Lehrkräften nicht möglich, die Schülerinnen und Schüler 24/7 zu betreuen. Sei es nachts oder in der eingeräumten Freizeit. Wichtig ist daher, dass die Lehrperson mit den Erziehungsberechtigten auf Elternversammlungen genau abklärt, welche Aktivitäten den Kindern und Jugendlichen außerhalb der Betreuungszeit angeraten sind und welche Aufsichts- und Haftungsfragen dabei entstehen.


Grundsätzlich gilt: Die meisten Aktivitäten, in denen Schülerinnen und Schüler unter Lehreraufsicht stehen, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Die Aufsichtspflicht der Lehrer hat jedoch Grenzen. „Persönliche Tätigkeiten“ wie Essen, Trinken, Schlafen oder private Unternehmungen sind im Rahmen einer Klassenfahrt nicht unfallversichert und müssen durch private Versicherungen der Familie abgedeckt werden.

Warum Belehrungen auf Klassenfahrt so wichtig sind

Einverständniserklärungen und Genehmigungen spielen im Schadensfall eine entscheidende Rolle. Ein Fall des hessischen Landessozialgerichts von 2006 zeigt, dass bei „mangelnder Aufsicht“ die Unfallkasse auch bei privaten Unternehmungen entschädigen muss. Eine Schülerin wurde nach einem Strandspaziergang von einem Auto erfasst und zog sich mehrere Brüche zu. Der Lehrer hatte zwar zur Nachtruhe gerufen, aber kein explizites Verbot ausgesprochen, die Hotelanlage zu verlassen. Des Weiteren hatte er das Fehlen der Schülerin nicht nachgeforscht. Ein klar ausgesprochenes Ausgangsverbot hätte den Lehrer entlastet.

Nico Warnstedt

Ein Beitrag von Nico Warnstedt
Zuletzt aktualisiert am 02.12.2022 unter der Kategorie: Reiseplanung

Tags: Vor der Reise, Genehmigungen, Verhaltensregeln, Sport, Rechtliche Absicherung, Tipps für Eltern, Versicherung

Häufig gestellte Fragen:


Die Genehmigung des Elternteils, bei dem das Kind dauerhaft lebt, ist ausreichend. Es handelt sich um eine Angelegenheit des täglichen Lebens.
Eine Einverständniserklärung bedarf es nicht, allerdings sollten Lehrpersonen eine Erklärung zur Kostenübernahme durch die Eltern ausfüllen lassen, da die Schülerinnen und Schüler in der Regel kein Einkommen haben.
Nein. Die Einverständniserklärung kann nur von einem sorgenberechtigten Erwachsenen unterzeichnet werden.

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