Unser Tipp: Eine einvernehmliche Lösungen kann oft durch Gespräche zwischen Schule, Eltern und Schülerinnen bzw. Schülern gefunden werden.
Streng religiöse Eltern machen es Lehrern und Lehrerinnen in Deutschland immer wieder schwer, die allgemeine Schulpflicht auch auf der Klassenfahrt durchzusetzen. Die Eltern sind häufig überzeugt, dass die Ausübung von Religion die Teilnahme des Kindes an der Klassenfahrt ausschließt. Lehrer*innen sollten daher in einen direkten Dialog treten und Vereinbarungen treffen, um den Eltern ihre Unsicherheit zu nehmen und sie vom Mehrwert der Fahrt für das Kind zu überzeugen.
Auch muslimische Kinder dürfen und sollten grundsätzlich an einer Klassenfahrt teilnehmen. Die Fahrten stehen einer Ausübung der Religion nicht im Weg.
In der Bundesrepublik ist die Glaubensfreiheit fest im Grundgesetz verankert. Das religiöse Erziehungsrecht liegt dabei bei den Eltern, doch funktioniert der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule nicht, wenn die Eltern bei allen Bedenken ihre Kinder von der Schule nähmen. In einem Urteil vom 11.09.2013 heißt es: „Die Eltern können gestützt auf religiöse Erziehungsvorstellungen nur in Ausnahmefällen die Befreiung ihrer Kinder von einer Unterrichtsveranstaltung verlangen.“
Grundsätzlich sind Schulfahrten in Deutschland für alle Kinder und Jugendliche, einschließlich muslimischer Schüler, verpflichtend. In den Schulvorschriften der Bundesländer finden Eltern in der Regel jedoch Ausnahmeregelungen, die eine Befreiung aus religiösen Gründen möglich machen. So heißt es in den Schulvorschriften in NRW beispielsweise:„In besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs. 4 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern schriftlich zu begründen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Befreiung erteilt, wenn die Eltern auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben.“
Eltern können ihre Kinder also aus religiösen Gründen von der Klassenfahrt befreien. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen Antrag mit Begründung bei der Schulleitung stellen, die über den Fall entscheidet. Da in der Regel jedoch auch während einer Klassenfahrt die Religion ausgeübt werden kann, sollten alle Schüler*innen an der Fahrt teilnehmen können.
Nimmt der Schüler/die Schülerin nicht an der Klassenfahrt teil, besucht sie in der Zeit eine andere Klasse.
Von einer Klassenfahrt während des Ramadans ist grundsätzlich abzuraten, da Familien die Fastenzeit unterschiedlich streng handhaben und es hier zu Konflikten kommen kann. Grundsätzlich empfiehlt der Islamrat, das Fasten während einer Klassenfahrt auszusetzen. Laut einer aktuellen Broschüre des Islamrats aus dem Jahr 2023 sind Klassenfahrten und ähnliche Reisen vom Fastengebot ausgenommen.
Sollte die Schulfahrt in den Ramadan fallen, weisen Sie die Jugendlichen auf diese Empfehlung des Islamrats hin. Sie soll die Gesundheit und das Wohlbefinden der Jugendlichen gewährleisten, während sie gleichzeitig die Teilnahme an wichtigen schulischen Aktivitäten ermöglicht. Wie andere Reisende auch können die Schülerinnen und Schüler das Fasten zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Eltern aus verschiedenen Religionsgemeinschaften haben häufig diese Ängste, wenn sie ihre Kinder nicht mit auf Klassenfahrt schicken möchten:
Für ein Zusammengehörigkeitsgefühl müssen religiöse Kinder hier und da individuell zurücktreten, doch insgesamt profitieren auch sie von dem gemeinsamen Erlebnis.
Klassenfahrt und Religion können sehr gut verbunden werden. Besuchen Sie bei einer Klassenfahrt ins Ausland beispielsweise Kirchen, Moscheen, Gedenkstätten oder Museen mit religiösem Bezug.
Lehrerinnen und Lehrer sollten, wenn religiöse Eltern ihre Bedenken äußern, Aufklärungsarbeit leisten und gemeinsam mit ihnen Kompromisse finden. Die Lösung kann nur in der Annäherung beider Parteien liegen, die allerdings auf Zugeständnissen basiert. Suchen Sie als Lehrperson den Dialog in einer vertraulichen Elternsprechstunde, um die Bedenken muslimischer Eltern in Erfahrung zu bringen und um entsprechend darauf eingehen zu können. Leisten Sie Aufklärungsarbeit und treffen Sie verbindliche Vereinbarungen. Diese könnten zum Beispiel ein Angebot eines alternativen Essens für muslimische Kinder sein.
Aber bedenken Sie: Bei einer Klassenfahrt geht es um das Gemeinschaftserlebnis. Es sollte nicht dadurch gestört werden, dass muslimische und nicht gläubige Kinder durch die verschiedenen Tagesabläufe und Einschränkungen in den Aktivitäten getrennt „ihr eigenes Ding machen“.
Ab etwa der 7. Klasse sind Klassenfahrten durchaus mit einem speziellen Inhalt möglich: Kinder und Jugendliche erleben hier auch religiöse Themenwelten ganz neu. Hier einige Anregungen: Wie selbstverständlich die Italiener am Abend die Messe besuchen und dabei noch ihre sozialen Kontakte pflegen, ist anrührend. In Spanien ist das ganz genauso. Religion gehört zum Leben dazu und wirkt nie aufgesetzt. In Istanbul treffen wir dann wirklich alles, sogar Kirchen, die gut besucht sind! Auch die vielen Moscheen gehören zum Stadtbild und stehen auch jedem Touristen weitgehend offen. Menschen aus allen Teilen Asiens, Afrikas und des Nahen und Mittleren Ostens, Europäer, Japaner usw. – sie alle kommen wegen der Vielfalt zusammen, auch in puncto Religion.
Auf den unterschiedlichen Klassenfahrt-Zielen erleben Schülerinnen und Schüler in anderen Regionen Deutschlands und vor allem auch im Ausland oft andere Religionen. Noch dazu erleben sie diese ganz anders, als das ggf. in den Familien erwartet, diskutiert, vermutet und bewertet wird. Hier hilft den Jugendlichen eine Reise mehr als viele Wochen Religionsunterricht bei der Orientierung in der Welt der Religionen und im Üben von Toleranz und Verständnis.
Gern stellen wir ein passendes Angebot für Ihre Klassenfahrt zusammen