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Pro & Contra: Befreiung von der Klassenfahrt aus religiösen Gründen

Dürfen muslimische Kinder an einer Klassenfahrt teilnehmen? Oder müssen Sie sogar mitfahren? Häufig ist es so, dass sich das religiöse Erziehungsrecht der Eltern und der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule gegenüberstehen, dabei schließen sich Klassenfahrt und Religion nicht von vornherein aus. Ein direkter Dialog zwischen religiösen Eltern und den Lehrkräften hilft in der Regel, die Sorgen zu nehmen und den Kindern mit der Teilnahme an der Schulfahrt ein wertvolles Erlebnis zu bieten.
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Klassenfahrt im Islam: Darf das Kind mitfahren?

Streng religiöse Eltern machen es Lehrern und Lehrerinnen in Deutschland immer wieder schwer, die allgemeine Schulpflicht auch auf der Klassenfahrt durchzusetzen. Die Eltern sind häufig überzeugt, dass die Ausübung von Religion die Teilnahme des Kindes an der Klassenfahrt ausschließt. Lehrer*innen sollten daher in einen direkten Dialog treten und Vereinbarungen treffen, um den Eltern ihre Unsicherheit zu nehmen und sie vom Mehrwert der Fahrt für das Kind zu überzeugen.

Auch muslimische Kinder dürfen und sollten grundsätzlich an einer Klassenfahrt teilnehmen. Die Fahrten stehen einer Ausübung der Religion nicht im Weg.

Ist die Teilnahme an Klassenfahrten für Muslime Pflicht?

In der Bundesrepublik ist die Glaubensfreiheit fest im Grundgesetz verankert. Das religiöse Erziehungsrecht liegt dabei bei den Eltern, doch funktioniert der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule nicht, wenn die Eltern bei allen Bedenken ihre Kinder von der Schule nähmen. In einem Urteil vom 11.09.2013 heißt es: „Die Eltern können gestützt auf religiöse Erziehungsvorstellungen nur in Ausnahmefällen die Befreiung ihrer Kinder von einer Unterrichtsveranstaltung verlangen.“

Grundsätzlich können Eltern ihre Kinder aus religiösen Gründen von der Klassenfahrt befreien. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen Antrag mit Begründung bei der Schulleitung stellen, die über den Fall entscheidet. Da in der Regel jedoch auch während einer Klassenfahrt die Religion ausgeübt werden kann, sollten alle Schüler*innen an der Fahrt teilnehmen können.

Nimmt der Schüler/die Schülerin nicht an der Klassenfahrt teil, besucht sie in der Zeit eine andere Klasse.

Ramadan: Klassenfahrt während der Fastenzeit?

Von einer Klassenfahrt während des Ramadans ist grundsätzlich abzuraten, da Familien die Fastenzeit unterschiedlich streng handhaben und es hier zu Konflikten kommen kann. Sollte die Schulfahrt dennoch in den Ramadan fallen, besprechen Sie mit den Schülerinnen und Schülern, ob sie beispielsweise anstrengendere Aktivitäten auslassen wollen. Auch gilt es, die Verpflegung zu klären.

Welche religiösen Gründe kann die Nichtteilnahme an der Klassenfahrt haben?

Eltern aus verschiedenen Religionsgemeinschaften haben häufig diese Ängste, wenn sie ihre Kinder nicht mit auf Klassenfahrt schicken möchten:

  • Töchter könnten unangemessenen Situationen ausgesetzt werden.
  • Mädchen könnten Kontakt mit Jungen haben.
  • Kinder könnten keine Zeit zum regelmäßigen Beten haben.
  • Es könnte zu einer unwissentlichen Aufnahme von Schweinefleisch kommen.
  • Das Kopftuch könnte verloren gehen und Mädchen könnten sich unbekleidet zeigen müssen.

Vorteile einer Klassenfahrt hervorheben

  • Verbesserung des Gemeinschaftsgefühls innerhalb der Klasse
  • Schaffen von schönen Erinnerungen
  • Förderung des Einzelnen durch die Gemeinschaft
  • Positive Effekte für das Sozialverhalten des Kindes

Für ein Zusammengehörigkeitsgefühl müssen religiöse Kinder hier und da individuell zurücktreten, doch insgesamt profitieren auch sie von dem gemeinsamen Erlebnis.

Klassenfahrt-Ziele mit religiösem Mehrwert

Klassenfahrt und Religion können sehr gut verbunden werden. Besuchen Sie bei einer Klassenfahrt ins Ausland beispielsweise Kirchen, Moscheen, Gedenkstätten oder Museen mit religiösem Bezug.

Aufklärungsarbeit leisten & Kompromisse finden

Lehrerinnen und Lehrer sollten, wenn religiöse Eltern ihre Bedenken äußern, Aufklärungsarbeit leisten und gemeinsam mit ihnen Kompromisse finden. Die Lösung kann nur in der Annäherung beider Parteien liegen, die allerdings auf Zugeständnissen basiert. Suchen Sie als Lehrperson den Dialog in einer vertraulichen Elternsprechstunde, um die Bedenken muslimischer Eltern in Erfahrung zu bringen und um entsprechend darauf eingehen zu können. Leisten Sie Aufklärungsarbeit und treffen Sie verbindliche Vereinbarungen. Diese könnten zum Beispiel ein Angebot eines alternativen Essens für muslimische Kinder sein.

Aber bedenken Sie: Bei einer Klassenfahrt geht es um das Gemeinschaftserlebnis. Es sollte nicht dadurch gestört werden, dass muslimische und nicht gläubige Kinder durch die verschiedenen Tagesabläufe und Einschränkungen in den Aktivitäten getrennt „ihr eigenes Ding machen“.

Religion & Klassenfahrt – Vision einer toleranten Welt

Ab etwa der 7. Klasse sind Klassenfahrten durchaus mit einem speziellen Inhalt möglich: Kinder und Jugendliche erleben hier auch religiöse Themenwelten ganz neu. Hier einige Anregungen: Wie selbstverständlich die Italiener am Abend die Messe besuchen und dabei noch ihre sozialen Kontakte pflegen, ist anrührend. In Spanien ist das ganz genauso. Religion gehört zum Leben dazu und wirkt nie aufgesetzt. In Istanbul treffen wir dann wirklich alles, sogar Kirchen, die gut besucht sind! Auch die vielen Moscheen gehören zum Stadtbild und stehen auch jedem Touristen weitgehend offen. Menschen aus allen Teilen Asiens, Afrikas und des Nahen und Mittleren Ostens, Europäer, Japaner usw. – sie alle kommen wegen der Vielfalt zusammen, auch in puncto Religion.

Auf den unterschiedlichen Klassenfahrt-Zielen erleben Schülerinnen und Schüler in anderen Regionen Deutschlands und vor allem auch im Ausland oft andere Religionen. Noch dazu erleben sie diese ganz anders, als das ggf. in den Familien erwartet, diskutiert, vermutet und bewertet wird. Hier hilft den Jugendlichen eine Reise mehr als viele Wochen Religionsunterricht bei der Orientierung in der Welt der Religionen und im Üben von Toleranz und Verständnis.

Nico Warnstedt

Ein Beitrag von Nico Warnstedt
Zuletzt aktualisiert am 02.12.2022 unter der Kategorie: Reiseplanung

Tags: Vor der Reise, Verhaltensregeln

Häufig gestellte Fragen:


Nein. Eltern können ihre Kinder aus religiösen Gründen von der Klassenfahrt befreien, auch wenn aus pädagogischer Sicht davon abgeraten wird. Die Kinder besuchen in dieser Zeit eine andere Klasse.
Nein, in der Regel nicht. Muslimische Schülerinnen können zwar nicht ohne Mahram, also ohne Vater, Onkel oder Bruder eine mehrtägige Reise unternehmen. Die Rolle des Mahram kann aber auf der Klassenfahrt eine andere geeignete Begleitperson übernehmen. Auch die Ausübung der Religion sollte auf Klassenfahrt möglich sein.
Auch muslimische Kinder sollten an einer Klassenfahrt teilnehmen. Die Mehrwerte sind die Stärkung der Klassengemeinschaft, schöne Erlebnisse außerhalb der Schule sowie spannende Ausflüge und die vertiefende Arbeit an Projekten.

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