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Klassenfahrt ins Ausland: Was gilt es zu beachten?

Was ist noch besser als eine Klassenfahrt? Eine Klassenfahrt ins Ausland! Der einzigartige Charakter einer internationalen Reise sorgt für besondere Vorfreude bei den Schülerinnen und Schülern und ermöglicht vielseitige bildungspädagogische Schwerpunkte! Die Jugendlichen können sich auf die Spuren des alten Roms begeben oder französische Gemälde live im Louvre kennenlernen. Die Erfahrungen sind einmalig!

Argumentation für Schulreisen ins Ausland

Es gibt verschiedene Pro- und Contra-Argumente für Klassenfahrten ins Ausland. In den Richtlinien aus dem Saarland heißt es: „Auf vielfältige Weise eröffnen sie [außerunterrichtliche Schulveranstaltungen] die Möglichkeit der Begegnung mit der Natur, mit historisch, politisch, wirtschaftlich und kulturell bedeutsamen Stätten im In- und Ausland sowie mit der Berufs- und Arbeitswelt.“

Mit Blick auf die höheren Reisekosten einer internationalen Klassenfahrt stellen Eltern die Notwendigkeit der Auslandsreise jedoch häufig in Frage. Die Kosten sind ein starkes Contra-Argument, das immer wieder Diskussionen auslöst: Muss das Ziel der Klassenfahrt im Ausland liegen?

Diese Argumente sprechen dafür:

  • Die Jugendlichen lernen fremde Kulturen und Lebensweisen kennen und erfahren Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt.
  • Im Ausland können Fremdsprachenkenntnisse eingesetzt und ausgebaut werden.
  • Theoretische Lehrinhalte können mit Praxis verknüpft werden durch den Besuch von Gedenkstätten, Museen oder durch Werksbesichtigungen.
  • Die interkulturelle Kompetenz wird gefördert, eine hilfreiche Eigenschaft für die persönliche oder berufliche Zukunft jeder Schülerin und jeden Schülers.

Muss eine Klassenfahrt ins Ausland mit Flug genehmigt werden?

Eine Klassenfahrt ins Ausland unterliegt in der Regel keinen anderen Bestimmungen als inländische Klassenfahrten. Auch die Anreisevariante mit Bus, Bahn oder Flugzeug kann beliebig gewählt werden. Das Schulrecht des jeweiligen Bundeslandes enthält die Eckpunkte für eine Auslandsklassenfahrt, die wie folgt zusammengefasst werden können:

  • Auslandsklassenfahrten können nur auf Schulkonferenzen genehmigt werden. Hier wird auch ein für alle Schüler erträglicher Preis festgelegt.
  • Einreise- und Ausreisebedingungen sowie mögliche Visa sind vorab zu prüfen.
  • Reiseziele, von denen das Auswärtige Amt abrät, sind nicht zulässig.
  • Bei einer Klassenfahrt sollte eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.

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Günstige Klassenfahrten ins Ausland bevorzugen

In den höheren Klassen wird den Schülerinnen und Schülern das eigene Land oft zu klein, weshalb sie nach einer Klassenfahrt ins Ausland dürsten. Je nach Klassenstufe heißt diese Form der außerschulischen Veranstaltung nun Studienfahrt oder Studienreise. In der Regel wird sie in der Gymnasialstufe ab der 9. oder 10. Klasse, in Abschlussklassen der Sekundarstufe I und in berufsbildenden Schulen genehmigt. Für Klassenfahrten ins Ausland werden normalerweise mehr Unterrichtstage als bei einer Inlandsklassenfahrt genehmigt.

Darüber entscheidet i.d.R. die Schulkonferenz. Ebenso legt die Schulkonferenz den Kostenrahmen fest. Hier gilt für Lehrkräfte, günstige Reiseziele auszuwählen. Schließlich kommt auf Eltern eine große Mehrbelastung zu, weil sie die Kosten der Klassenfahrt für ihre Kinder tragen müssen. Um die Elternhäuser zu entlasten, hilft auch eine Aufbesserung der Klassenfahrten-Kasse durch verschiedene Aktionen wie z. B. einen Kuchenbasar.

Klassenfahrt ins Ausland: Gesetze und Reisebestimmungen genau prüfen

Europäer sind gewohnt, dass eine Reise durch die EU mit seinen offenen Grenzen keinerlei Problem darstellt. Allerdings haben nicht immer alle Kinder des Klassenverbandes einen deutschen oder EU-Pass, sodass eine genaue Prüfung der Ein- und Ausreisebedingungen des Reiselandes beim Auswärtigen Amt oder der zuständigen Ausländerbehörde erfragt werden sollte, um Überraschungen an Grenzübertritten zu vermeiden. In besonderen Fällen wird für betroffene Jugendliche ein Visum nötig.

Das Auswärtige Amt ist auch die erste Informationsquelle über aktuelle Warnmeldungen und Geschehnisse im Zielland. Sofern hier von einem Besuch des Landes abgeraten wird, kann eine Klassenfahrt dorthin nicht genehmigt werden. Natürlich wäre es wünschenswert, dass ein Betreuer über ausreichende Kenntnisse der Verkehrssprache des Ziellandes verfügt, aber auch mit Englisch kommt man inzwischen weitgehend in allen Zielgebieten klar. Sollte es einmal etwas holpern, so helfen Reiseveranstalter gern weiter.

Brauchen Schüler*innen eine Auslandskrankenversicherung auf Klassenfahrt?

Doppelt hält besser: Für viele Klassenfahrten wird mit der Buchung einer Klassenfahrt ins Ausland zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung für Schülerinnen und Schüler abgeschlossen. Diese kostet für den Zeitraum der Klassenfahrt oft nicht mehr als 10 Euro (Preisübersicht zur Orientierung) und verschafft den Eltern vor allem Sicherheit. Im Prinzip benötigen die Jugendlichen durch ihre internationale Versichertenkarte (EHIC) in den meisten Ländern keine Zusatzversicherung, weil für alle Länder der EU ein Sozialversicherungsabkommen existiert. Die Notfallversorgungen sind für Schüler und Schülerinnen damit so gut wie im Heimatland abgedeckt. Die europäische Versichertenkarte ersetzt damit den lange Zeit verwendeten Auslandskrankenschein.

Die schönsten Klassenfahrt-Ziele in Europa

Bei Jugendlichen beliebte Auslandsziele sind u. a. Paris, Rom, Budapest, Prag oder Wien.

Dürfen Flüchtlinge auf Schulfahrten ins Ausland mitfahren?

Bei der Planung einer Klassenfahrt ins Ausland darf ein entscheidender Punkt nicht außer Acht gelassen werden: Dürfen alle Schülerinnen und Schüler an der Schulfahrt teilnehmen? Für junge Flüchtlinge ist die Möglichkeit einer Auslandsreise beispielsweise abhängig von dem jeweiligen Land, aus dem sie stammen, ihrem Status und dem Vorhandensein eines Reisepasses. Die Ausländerbehörde kann darüber informieren. Sie ist zudem auch die Anlaufstelle, um die Reiseerlaubnis zu erteilen.

Der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sagt: „Bei Klassenfahrten sollte die Ausländerbehörde auf die Möglichkeit von Schülersammellisten verwiesen werden (Art. 2 Beschluss des Rates vom 30. 11. 1994, ABlEG L 327, S. 1.). Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Genehmigung von Auslandsreisen durch die Ausländerbehörde besteht nicht. Es hängt jeweils vom Einzelfall ab.“

Entdecken Sie die beliebtesten Klassenfahrt-Ideen fürs Ausland

Sehr beliebt im Ausland sind Städte-Klassenfahrten, die genügend Spielraum zwischen Arbeit und Vergnügen lassen. In Städten wie Rom oder Barcelona können Gedenkstätten, Museen, politische Institutionen etc. besucht und nebenbei Sehenswürdigkeiten betrachtet werden. Insgesamt achtet die Lehrkraft bei ihren geplanten Exkursionen auf einen inhaltlichen Schwerpunkt, den sie bereits in den Reiseplanungen erkennen lässt. Zu den beliebtesten Destinationen im Ausland gehören bei schulfahrt.de:

  • die Benelux-Länder
  • Italien
  • Paris
  • Wien
  • Prag
  • Budapest
  • London

Reiseziele wie Lloret del Mar oder Rimini sind ebenso für Abschlussfahrten als auch für Studienreisen geeignet. Montserrat, Ravenna und Venedig sind schließlich perfekte Kulturziele. Freiraum für Freizeit und eine Disko am Abend gehören aber genauso dazu und sind bei diesen Zielen dabei. Mit dem entsprechenden Angebot erleben die Jugendlichen eine gelungene Tour mit Kultur UND Freizeiterlebnis, die allen Beteiligten als perfekte Schulfahrt in Erinnerung bleiben wird.

Baerbel Tausche

Ein Beitrag von Baerbel Tausche
Zuletzt aktualisiert am 02.12.2022 unter der Kategorie: Reiseplanung

Tags: Altersgerechtigkeit, Abschlussklassen, Lehrplanorientierung, Versicherung

Häufig gestellte Fragen:


Klassenfahrten sind Sache der Bundesländer. Daher sollten sich Lehrkräfte beim Kultusministerium ihres Bundeslandes informieren, ob Zuschüsse für eine Klassenfahrt ins Ausland beantragt werden können.
Ob die Klassenfahrt ins Ausland möglich ist hängt vom jeweiligen Herkunftsland des Flüchtlings, dem Status und dem Vorhandensein eines Reisepasses ab.
In den meisten europäischen Ländern wird keine zusätzliche Krankenversicherung benötigt, weil ein Sozialversicherungsabkommen mit EU-Ländern besteht.

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