Und was können Lehrkräfte tun, damit die Kinder doch mitfahren?
Viele Probleme lassen sich aus der Welt schaffen, wenn eine Klassenfahrt mit viel Vorlauf angekündigt wird, damit sich Eltern und Kinder frühzeitig auf die Reise einstellen können. Es hat sich bewährt, am Anfang des Schuljahres einen Elternabend zu organisieren und über die Planung zu sprechen. Zu diesem Zeitpunkt können auch die Kinder bereits eingebunden werden.
Trotz des langen Vorlaufes kommt es manchmal dazu, dass Kinder einer Klassenfahrt fernbleiben. Hier sind die häufigsten Gründe:
Schule und Elternhaus sollten sich gegenseitig stärken und überlegen, wie ein Kind an einer Klassenfahrt teilnehmen kann. Durch ein Fernbleiben würden Kinder viel verpassen wie:
Fährt ein Kind spontan nicht auf eine Klassenfahrt mit, weil es beispielsweise keine Lust hat, kann die Schule das Fernbleiben als Fehlverhalten werten und zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen greifen. Das unentschuldigte Fehlen kann beispielsweise zu einem Tadel führen.
Hinzu kommt, dass das Schwänzen der Klassenfahrt als unentschuldigtes Fehlen gewertet wird und zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie einem Bußgeld führen kann.
Viele Eltern fragen sich, ob sie bei einer Nichtteilnahme Geld zurück erhalten. Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Bei einem Grund wie Unlust müssen die Eltern die Klassenfahrt trotzdem bezahlen. Ist das Kind hingegen plötzlich krank geworden, können Familien mit einer Rückerstattung der Kosten rechnen, wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben.
Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich zur Teilnahme an Klassenfahrten verpflichtet, es sei denn, sie werden offiziell davon beurlaubt. Für diese Beurlaubung gelten die gleichen Richtlinien wie bei einer Freistellung vom regulären Unterricht. In besonderen Ausnahmefällen, etwa wenn die Kosten der Fahrt nicht getragen werden können oder die Eltern aus religiösen Gründen nicht zustimmen, nimmt das Kind stattdessen am Unterricht in einer Parallelklasse teil.