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Fernbleiben von der Klassenfahrt – und dann?

Klassenfahrten sind ein fester Bestandteil des Lehrplans und in der Regel verpflichtend. Doch was passiert, wenn ein Kind aus gesundheitlichen Gründen, wegen Mobbing, fehlender Motivation oder finanzieller Engpässe nicht mitfahren wird? In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Situation für das betroffene Kind gestaltet werden kann, welche Alternativen es gibt und wie Eltern und Schulen unterstützen können, um diese Herausforderung bestmöglich zu meistern.

Warum wollen Kinder nicht mit auf Klassenfahrt?

Und was können Lehrkräfte tun, damit die Kinder doch mitfahren?

Viele Probleme lassen sich aus der Welt schaffen, wenn eine Klassenfahrt mit viel Vorlauf angekündigt wird, damit sich Eltern und Kinder frühzeitig auf die Reise einstellen können. Es hat sich bewährt, am Anfang des Schuljahres einen Elternabend zu organisieren und über die Planung zu sprechen. Zu diesem Zeitpunkt können auch die Kinder bereits eingebunden werden.

Trotz des langen Vorlaufes kommt es manchmal dazu, dass Kinder einer Klassenfahrt fernbleiben. Hier sind die häufigsten Gründe:

  • Krankheit: Kinder, die vor oder während der Klassenfahrt krank werden, können nicht (mehr) an der Reise teilnehmen. In diesem Fall können Lehrkräfte nur „Gute Besserung“ wünschen.
  • Chronische Erkrankungen oder körperliche Einschränkungen: Kein Kind darf von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Eine Klassenfahrt mit Handicap ist möglich. Lehrerinnen und Lehrer sollten sich mit den Eltern austauschen, wie das Kind am Erlebnis einer Klassenfahrt teilhaben kann.
  • Finanzielle Belastung: Nicht jede Familie kann die Kosten für eine Schulfahrt aufbringen. Verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten wie zum Beispiel das Paket „Bildung und Teilhabe“ machen eine Klassenfahrt trotzdem möglich. Lehrkräfte sollten die Eltern über die verschiedenen Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für Klassenfahrten aufklären. Zudem können die Kosten durch eine Aufbesserung der Klassenkasse reduziert werden.
  • Mobbing: Kinder, die in der Schule geärgert werden oder sich sozial isoliert fühlen, meiden oft Klassenfahrten. Sie befürchten, dass die negativen Erfahrungen während der Reise verstärkt werden. Hier kann ein Gespräch der Kindes mit der Schulsozialarbeiterin helfen, die mit dem Kind Maßnahmen überlegt, die soziale Isolation oder das Mobbing auf einer Klassenfahrt zu durchbrechen.
  • Heimweh: Insbesondere bei jüngeren Kindern treten manchmal Trennungsängste auf oder sie leiden unter Heimweh. Es fällt ihnen dann schwer, sich auf mehrtägige Ausflüge einzulassen. Lehrkräfte sollten die Kinder rechtzeitig in die Planung der Klassenfahrt einbeziehen, damit sich die Kinder richtig vorbereiten können. Kleine Tricks wie Plüschtiere helfen gegen Heimweh auf Klassenfahrt.
  • Unlust: Es gibt Kinder, die schlichtweg keine Lust haben, an einer Klassenfahrt teilzunehmen. Sie finden das Ziel uninteressant, pflegen keine gute Beziehung zur Klasse oder verspüren keine Freude an den Klassenfahrt-Aktivitäten. Diese Kinder sollten von ihrer Lehrerin oder ihrem Lehrer gut eingebunden werden: Worauf hat das Kind Lust? Gibt es ein Highlight, das sich einbauen lässt, damit auch für dieses Kind die Fahrt interessant wird?
  • Religiöse Gründe: Eine Befreiung von der Klassenfahrt aus religiösen Gründen ist auf Antrage möglich. Manchmal spielt für die Eltern eine Rolle, wenn das Reiseziel oder bestimmte Aktivitäten im Konflikt mit den Überzeugungen der Familie stehen. Lehrerinnen und Lehrer sollten in so einem Fall gegenüber den Eltern die Vorteile einer Klassenfahrt für das Kind hervorheben.
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Schule und Elternhaus sollten sich gegenseitig stärken und überlegen, wie ein Kind an einer Klassenfahrt teilnehmen kann. Durch ein Fernbleiben würden Kinder viel verpassen wie:

Welche Konsequenzen hat das Fernbleiben von der Klassenfahrt?

Fährt ein Kind spontan nicht auf eine Klassenfahrt mit, weil es beispielsweise keine Lust hat, kann die Schule das Fernbleiben als Fehlverhalten werten und zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen greifen. Das unentschuldigte Fehlen kann beispielsweise zu einem Tadel führen.

Hinzu kommt, dass das Schwänzen der Klassenfahrt als unentschuldigtes Fehlen gewertet wird und zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie einem Bußgeld führen kann.

Viele Eltern fragen sich, ob sie bei einer Nichtteilnahme Geld zurück erhalten. Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Bei einem Grund wie Unlust müssen die Eltern die Klassenfahrt trotzdem bezahlen. Ist das Kind hingegen plötzlich krank geworden, können Familien mit einer Rückerstattung der Kosten rechnen, wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben.

Was passiert mit einem Kind, das nicht an der Klassenfahrt teilnimmt?

Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich zur Teilnahme an Klassenfahrten verpflichtet, es sei denn, sie werden offiziell davon beurlaubt. Für diese Beurlaubung gelten die gleichen Richtlinien wie bei einer Freistellung vom regulären Unterricht. In besonderen Ausnahmefällen, etwa wenn die Kosten der Fahrt nicht getragen werden können oder die Eltern aus religiösen Gründen nicht zustimmen, nimmt das Kind stattdessen am Unterricht in einer Parallelklasse teil.

Kathrin Tausche-Exler

Ein Beitrag von Kathrin Tausche-Exler
Zuletzt aktualisiert am 28.01.2025 unter der Kategorie: Reiseplanung

Tags: Vor der Reise, Verhaltensregeln, Krankheit der Schüler, Tipps für Eltern